Grundsätzlich gilt es, die Baustelle auf das vorzubereiten, was die örtlichen Gegebenheiten, aber auch die Anforderungen des Bauprojekts vorgeben. Zur professionellen Baustelleneinrichtung gehört schlussendlich alles, was für eine reibungslos verlaufende Arbeit erforderlich ist. Und das beginnt in der Regel immer mit der Sicherheit: Absperrungen durch Bauzäune sind dabei ebenso nötig wie die Installation von Absturzsicherungen, die Vermeidung von Stolperfallen und das Aufstellen von Hinweistafeln und Warnschildern. Nötig sind häufig aber auch Warnleuchten sowie gut ausgeleuchtete Arbeitsbereiche. Hinzu kommt, dass ohne Stromversorgung gar nichts läuft: Die Installation von Baustrom über einen Baustromverteiler oder mit mobilen Stromerzeugern ist ebenso unerlässlich wie die Einrichtung eines Bauwasseranschlusses. Das Zentrum einer jeden Baustelle ist überdies der Bauwagen oder Baucontainer nebst Raumsystem. Zur Pflicht gehört im Übrigen, sanitäre Einrichtungen zu platzieren, ein Brandschutzkonzept vorzulegen, Erste-Hilfe-Ausrüstung zur Verfügung zu stellen und Sorge dafür zu tragen, dass sowohl Arbeiter als auch unbefugte Personen gleichermaßen geschützt werden. Hilfreich ist im Übrigen die Nutzung eines Bürocontainers für Baustellenbesprechungen.
Absicherung versus Einrichtung
Die Baustellenabsicherung dient der Sicherheit von Passanten und den Baubeteiligten. Dazu zählen etwa die Verkehrssicherung, die Baustellenabsicherung oder die Sicherung gegen unbefugtes Betreten. Die Baustellenabsicherung ist somit ein wichtiges Element der Baustelleneinrichtung. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie die Baustelleneinrichtung im Leistungsverzeichnis definiert werden kann. Normalposition: Die Baustelleneinrichtung wird wie die anderen geforderten Leistungen als Normalposition ausgeführt. Häufig ist das Einrichten, Räumen und Vorhalten der Baustelleneinrichtung in einer Position zusammengefasst. Teilweise werden diese Vorgänge aber auch getrennt voneinander in einzelnen Positionen ausgewiesen. In diesem Fall folgt die Abrechnung der Baustelleneinrichtung nach VOB den Regeln für besondere Leistungen. Nebenleistung: Taucht die Baustelleneinrichtung nicht im Leistungsverzeichnis auf, ist sie natürlich dennoch notwendig. Sie wird dann allerdings als Nebenleistung nach ATV und DIN 18299 (Tz. 4.1, VOB/C) behandelt. Die Vorhaltekosten für die Baustelleneinrichtung sowie für Einrichtung und Räumung sind dann in den Baustellengemeinkosten (BGK) inkludiert.d